Clubheimordnung

Das Clubhaus des TC Buchenbach dient den Vereinsmitgliedern und deren Gästen als Treffpunkt geselligen Beisammenseins, der Erholung und der Entspannung nach sportlicher Betätigung.

Das Clubheim ist während der Tennissaison geöffnet und kann von allen Mitgliedern und deren Gästen benutzt werden.

Jedes Mitglied erhält gegen einen Unkostenbeitrag von 20€ einen Batch (elektronischer Schlüssel) für die neue Schließanlage und hat somit jederzeit Zugang zum Gastraum und/oder den Sanitärenanlagen.

1.Mannschaftsbewirtung:

1.1 Den Mannschaften obliegt die Organisation und Durchführung der Bewirtung am jeweiligen Heimspieltag.

1.2 Entsprechende Vorschläge von Catering-Unternehmen und Alternativen liegen im Clubheim aus oder können über die Homepage eingesehen werden.

1.3 Die Endreinigung des Gastraums ist zwingend erforderlich und liegt in der Verantwortung der jeweiligen Heimmannschaft.

2. Allgemeines:

2.1 Mitgliedern und deren Gäste steht das Clubhaus während der Saison zur Verfügung. Saisonbeginn und Saisonende werden besonders bekannt gemacht.

2.2 In der ausliegenden Getränkeliste bzw. iPad trägt jedes Mitglied seinen Konsum ein. Dieser wird am Monatsende vom Konto abgebucht. Voraussetzung ist eine Einzugsermächtigung (Formulare im Clubhaus).

2.3 Auch Gäste tragen ihren Konsum in einer Liste ein. Dieser wird jedoch von einem Mitglied am gleichen Tag bar abgerechnet und in die dafür vorgesehene Kasse im Clubheim hinterlegt.

2.4 Bei der im Clubhaus jetzt üblichen Selbstbedienung bringt jeder Flaschen, Gläser und Geschirr zurück und spült selbst (Die Beschreibung und der Umgang mit der Spülmaschine liegt im Clubhaus aus)

2.5 Mitglieder können nach vorhergehender Genehmigung durch den Vorstand die Clubräume gegen eine Miete von 50€ pro Tag privat nutzen. Anfallende Kosten und Haftung gehen zu Lasten des Nutzers. Die Aufsichtspflicht obliegt dem Nutzer.

2.6 Die Clubräume sollen mit größter Sorgfalt benutzt werden. Beschädigungen sind durch die Verursacher unverzüglich zu melden. Für nicht versicherte Schäden haftet der Verursacher.

2.7 Das Clubheim und deren Sanitäranlagen dürfen nicht mit Tennisschuhen betreten werden.

3. Alkoholverbot für Jugendliche:

3.1 An Jugendliche unter 18 Jahren darf weder im Clubhaus noch auf der Clubanlage Alkohol ausgeschenkt werden.

4. Bewirtung:

4.1 Mitglieder, die die Bewirtung (Essen) tageweise übernehmen möchten, können sich auf der Homepage unter Bewirtungplan \ Buchung eintragen.

5. Reinlichkeit:

5.1 In allen Räumen des Clubhauses ist auf größte Reinlichkeit zu achten. Mitglieder sind aufgefordert, aktiv an der Sauberkeit von Clubheim und deren Sanitären Anlagen mitzuwirken.

6. Zuständigkeit:

6.1 Der Veranstaltungswart und dessen Vertreter sind bezüglich Clubheim und deren Organisation weisungsbefugt.

7. Schlüsselgewalt:

7.1 Jedes Mitglied erhält gegen Kostenersatz von 20€ einen Schlüssel bzw. Batch für das Clubhaus. Zugängig sind die Sanitärräume sowie der Gastraum des Clubheim. Jedes Mitglied mit Schlüssel/Batch haftet für Schäden die durch Unterlassung entstehen. Beim Verlassen der Anlage ist das Clubheim wieder abzuschließen.

8. Schlussbestimmung:

8.1 Der Vorstand ist berechtigt Mitgliedern bei grober Zuwiderhandlung gegen diese Ordnung die Nutzung zu entziehen. Die Clubhausordnung wird vom Vereinsausschuss beschlossen und bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung durch den Vorstand.