Vollständig geimpfte Personen:

Als vollständig geimpft gelten Personen 14 Tage nach Verabreichung aller notwendigen COVID-19-Impfstoffdosen, also am 15. Tag. Bei den COVID-19-Impfungen muss man unterscheiden, dass es Impfstoffe gibt, bei denen eine 1-malige oder eine 2-malige Impfung erforderlich ist (siehe oben).

Genesene Personen:

Als genesen gelten laut Verordnung diejenigen Menschen, die eine Corona-Infektion überstanden haben – und diese mit einem positiven PCR-Labortest nachweisen können, der mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt ist.

Gültige Corona Tests:

Welche Tests sind erlaubt?

Selbsttest sind gestatten insofern eine weitere Person bezeugen und bescheinigen kann das dieser korrekt durchgeführt wurde und negativ ist. Dies ist ein sogenannter Laientest.
Des weiteren sind auch die sogenannten Bürgertest zugelassen.

Kann ich einen Test beim Tennisclub Buchenbach e.V. durchführen?

Ja im Clubheim werden Selbsttest verkauft zum Einkaufspreis.
Es besteht aber kein Anspruch darauf das diese jederzeit verfügbar sind.
Wir raten daher dazu den Test vor dem betreten der Anlage durchzuführen